Was ist INQA-Coaching?
INQA-Coaching ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus und des Bundes. Es unterstützt kleine und mittlere Unternehmen, auch Kanzleien als Angehörige der Freien Berufe, bei personalpolitischen und arbeitsorganisatorischen Veränderungen im digitalen Wandel. Die Beschäftigten entwickeln die Lösungen selbst, ein autorisierter Coach moderiert.
Wie viel kostet das INQA-Coaching eine Kanzlei?
Gefördert werden bis zu zwölf Beratungstage à höchstens 1.200 Euro netto, also bis zu 14.400 Euro. Die Kanzlei zahlt die Rechnungen zunächst selbst und erhält nach Abschluss 80 Prozent erstattet. Der Eigenanteil liegt bei vollem Umfang bei 2.880 Euro netto, dazu kommen gegebenenfalls vorab vereinbarte Fahrtkosten, die nicht förderfähig sind.
Welche Kanzleien können INQA-Coaching nutzen?
Kanzleien mit weniger als 250 Beschäftigten und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz oder 43 Millionen Euro Bilanzsumme, die seit mindestens zwei Jahren am Markt sind, Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland haben und mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle besetzen. Jeder Betrieb kann das Programm einmal nutzen. Die Förderung ist eine De-minimis-Beihilfe.
Kann ein INQA-Coaching bei der Einführung von KI helfen?
Ja, wenn es um die Arbeit rund um die KI geht: Abläufe, Übergaben und Freigaben, Kanzleiwissen, Aufgabenverteilung und Qualifizierung. Förderfähig ist die Beratung, Software und Lizenzen bezahlt die Kanzlei selbst. Voraussetzung ist ein Veränderungsbedarf, der mit einer nachvollziehbaren digitalen Transformation in der Kanzlei zusammenhängt, etwa der Einführung von KI.
Wie läuft das INQA-Coaching ab?
Nach der kostenlosen Erstberatung bei einer INQA-Beratungsstelle und dem Coaching-Scheck folgen eine Initialphase mit Gesprächen und Kick-off-Workshop, drei Arbeitsphasen von je rund vier Wochen, in denen ein Team aus Beschäftigten neue Arbeitsweisen entwickelt und erprobt, und eine Lernphase mit gemeinsamer Auswertung. Das Coaching dauert vier bis höchstens sieben Monate.
Wie viel Zeit muss mein Team einplanen?
Im klassischen Modell arbeitet das Lab-Team aus mindestens zwei, empfohlen drei bis sechs Beschäftigten je Arbeitsphase mindestens zwei Stunden pro Woche, die Lab-Team-Verantwortliche mindestens vier. Dazu kommen die Planungs- und Auswertungssitzungen und ein Kick-off von rund vier Stunden. Die Arbeitsphasen liegen in der regulären Arbeitszeit.
Wann darf der Coaching-Vertrag geschlossen werden?
Erst nach der Erstberatung bei der INQA-Beratungsstelle und der Ausstellung des Coaching-Schecks. Wer vorher einen Vertrag schließt, verliert die Förderfähigkeit. Im Vorgespräch mit Legal Mind wird deshalb nichts vereinbart.
Gibt es das INQA-Coaching auch für kleine Kanzleien?
Ja. Kanzleien mit weniger als zehn Vollzeitstellen, Teilzeit anteilig gerechnet, arbeiten in der Regel im kleinen Modell, das die Beratungsstelle in der Erstberatung mit Ihnen festlegt: Geschäftsführung und Beschäftigte arbeiten gemeinsam in der Lab-Phase, eine der drei Arbeitsphasen läuft ohne die Geschäftsführung, Auswertung und Lenkungssitzung können in einer Sitzung stattfinden, und bei weniger als fünf Vollzeitstellen darf eine Person zwei Rollen übernehmen. Voraussetzung bleibt mindestens eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle, ohne Geschäftsführung, Minijobs und Auszubildende gerechnet.
Was genau wird gefördert?
Gefördert wird die Beratung durch einen autorisierten INQA-Coach nach der Methode des Programms, bis zu zwölf Tage à höchstens 1.200 Euro netto. Software, Lizenzen und Fahrtkosten bezahlt die Kanzlei selbst.
Bis wann läuft das Programm?
Nach der Förderrichtlinie vom 12. Juni 2026 werden Coaching-Schecks bis zum 30. Juni 2028 ausgegeben. Jedes Coaching muss bis zum 31. Dezember 2028 abgeschlossen sein. Den Erstattungsantrag stellt die Kanzlei grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Abschluss.
Wer ist der Coach?
Christoph Meyer, Gründer und Geschäftsführer von Legal Mind, Jurist und TÜV-zertifizierter Manager für angewandte KI-Transformation. Er ist für die Gestaltungsfelder Neue Geschäftsmodelle und Innovationsstrategien, Produktionsmodell und Arbeitsorganisation sowie Personalpolitik, Beschäftigung und Qualifizierung autorisiert. Autorisiert wird nur, wer mehrjährige Beratungserfahrung, geprüfte Kundenreferenzen und eine Qualifikation in Prozessberatung nachweist und eine Prüfung besteht. Die Autorisierung ist personengebunden, das Coaching führt er selbst.
Welche Themen kann meine Kanzlei im Coaching bearbeiten?
Themen aus den drei Feldern, für die Christoph Meyer autorisiert ist, zum Beispiel die Neuordnung eines Kanzleiablaufs wie Vertretung oder Schriftsatzvorbereitung, die Sicherung von Kanzleiwissen, Aufgabenverteilung und Qualifizierung oder ein neuer Leistungszuschnitt. Welche Themen bearbeitet werden, legen Kanzleileitung und Team im Kick-off gemeinsam fest.
Was passiert nach dem Coaching?
Die Kanzlei hat erprobte Arbeitsweisen und weiß, wofür sie technische Unterstützung braucht. Drei bis sechs Monate später zieht die Beratungsstelle mit Ihnen Bilanz und überreicht die Urkunde. Ob und mit wem Sie danach etwa ein Wissenssystem oder KI-gestützte Abläufe umsetzen, entscheiden Sie frei; diese Leistungen sind nicht Teil des geförderten Coachings.