Die Vorauswahl fällt heute, bevor Ihre Kanzlei davon erfährt. Die erste rechtliche
Frage geht an Google oder gleich an ChatGPT, verglichen wird in Minuten. Wer anruft,
kommt vorinformiert — mit Halbwissen, festen Erwartungen und meist zwei weiteren
Kanzleien auf der Liste. Empfehlungen tragen weiter, aber sie tragen nicht mehr allein.
Gleichzeitig ist KI in der Kanzlei keine Frage der Neigung mehr. Seit Februar 2025
verlangt Art. 4 der KI-Verordnung von jedem Unternehmen, das KI einsetzt, nachweisbare
KI-Kompetenz der Mitarbeiter — das gilt auch für Kanzleien, in denen längst mit
ChatGPT gearbeitet wird, oft ohne Leitlinien. Ab August 2026 kommen die
Transparenzpflichten der KI-Verordnung hinzu. Und wie streng die Rechtsprechung die
Maßstäbe an eine ordentliche Kanzleiorganisation anlegt, zeigt der BGH bei der
Fristenkontrolle seit Jahren.
Dazu die Alltagsrealität: Qualifizierte Fachangestellte und Associates sind schwer zu
gewinnen und leicht zu verlieren, Wissen hängt an einzelnen Köpfen, Routinearbeit
liegt bei zu teuren Personen. Und die abrechenbare Stunde gerät von zwei Seiten unter
Druck — Mandanten erwarten Pauschalen und Tempo, während KI genau die Arbeit verkürzt,
die bisher abgerechnet wurde.
Keine dieser Entwicklungen ist für sich ein Notfall. Zusammen verändern sie, wie
Kanzleien beauftragt werden, arbeiten und verdienen. Der Zukunftscheck beantwortet die
Frage, die daraus folgt: Wo lohnt es sich für Ihre Kanzlei, zuerst anzusetzen?