Inhalt dieses Beitrags
Im ersten Quartal 2026 sind bei den acht Sozialgerichten in Nordrhein-Westfalen rund 3.600 Eilverfahren eingegangen. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es etwa 1.400. Über einen Großteil dieser Anträge sagt der Präsident des Landessozialgerichts, Jens Blüggel, sie seien „offensichtlich KI-produziert“: zwanzig Seiten und mehr, weitschweifig, unpräzise, belegt mit halluzinierten oder zum Sachverhalt nicht passenden Urteilen, häufig ohne plausiblen Grund für ein Eilverfahren.
Sein Appell an die Bürgerinnen und Bürger klingt fast aus der Zeit gefallen:
„Die wesentlichen Fakten auf zwei Seiten reichen – wenn’s nicht anders geht, auch handschriftlich.“
Für Kanzleien liest sich das zunächst wie ein Justizthema. Überlastete Gerichte, zu wenig Personal, ein Appell an die Vernunft. Die interessantere Lesart ist eine andere. Hier wird zum ersten Mal in Zahlen sichtbar, was geschieht, wenn die Kosten dafür, einen rechtlichen Vorgang anzustoßen, gegen null gehen.
Die Debatte über KI im Rechtsmarkt dreht sich fast vollständig um die Angebotsseite: Wie viel schneller lässt sich recherchieren, prüfen, entwerfen? Diese Frage ist berechtigt und für die Wirtschaftlichkeit jeder Kanzlei relevant. Auf der Nachfrageseite sinken jedoch dieselben Kosten, und zwar für ungleich mehr Menschen.
Was die Forschung unter Agentic Flooding versteht
Chris Schmitz vom Centre for Digital Governance der Hertie School, Lewis Hammond von der Cooperative AI Foundation und Alan Chan von GovAI haben am 17. August 2026 die Arbeit „Characterizing Agentic Flooding of Government Services“ veröffentlicht; sie erscheint im Oktober in den Proceedings der AAAI-Konferenz zu KI, Ethik und Gesellschaft.
Der Begriff beschreibt einen Nachfrageschub bei staatlichen Stellen, der entsteht, weil KI-Systeme das Verfassen von Anträgen, Beschwerden und Klagen nahezu kostenlos machen. Die Autoren haben 2.288 Kandidatendienste in zwölf Ländern gesichtet und daraus nach strengen Kriterien 84 Fälle in elf Jurisdiktionen dokumentiert. Deutschland ist unter den zehn Beispielfällen zweimal vertreten: mit Klagen vor den Sozialgerichten und mit Stellungnahmen in Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Für den Rechtsmarkt ist daran zweierlei aufschlussreich.
Erstens die Art der Belastung: 60 Prozent der Fälle zeigen ein Mengenproblem, 90 Prozent ein Qualitätsproblem, die Hälfte beides. Die Eingaben werden also mehr und vor allem länger. Für den deutschen Sozialgerichtsfall dokumentieren die Autoren Schreiben von mehr als 4.000 Seiten.
Zweitens die Risikoverteilung. Die Autoren entwickeln eine Matrix dafür, welche Verfahren zuerst betroffen sind, und kommen zu einem klaren Muster: Gefährdet ist, was für den Einreichenden wirtschaftlich attraktiv ist und bisher fachliches Wissen verlangte. Ausdrücklich genannt werden Steuerverwaltung und Gerichte. Der historische Vergleich, den die Arbeit dafür heranzieht, ist die Figur des querulatorischen Klägers: Einzelne haben schon immer eine Vielzahl unbegründeter Anträge stellen können, jeder für sich zulässig, in der Summe lähmend. Was diese Fälle bisher selten hielt, waren die Transaktionskosten. Genau die fallen jetzt weg.
Die deutschen Zahlen und was sie belegen
Die Sozialgerichtsbarkeit liefert derzeit die deutlichsten Signale. Die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes stiegen 2025 bei den acht NRW-Sozialgerichten um mehr als 55 Prozent auf 7.615, und im laufenden Jahr setzt sich das ungebremst fort. Beim Landessozialgericht als Beschwerdeinstanz im Eilverfahren hat sich der Eingang annähernd verdoppelt. Bundesweit gingen bei den 68 Sozialgerichten 2025 nach Zahlen des Deutschen Richterbundes mehr als 263.500 Klagen ein, rund zehn Prozent mehr als im Jahr zuvor; die Eilverfahren stiegen um 47 Prozent auf knapp 40.000 Fälle nach 26.995 im Jahr 2024.
Beim Arbeitsgericht Berlin sind im laufenden Jahr 2026 bereits mehr als 16.000 Verfahren eingegangen, etwa so viele wie im gesamten Jahr 2024; 2025 waren es mehr als 18.600. Hier ist die Einordnung eine deutlich vorsichtigere: Das Gericht hat keine Untersuchung dazu durchgeführt und stellt ausdrücklich keinen Zusammenhang mit KI fest. Auffällig sei lediglich, dass vermehrt Klageschriften eingehen, die eine KI-Nutzung vermuten lassen.
Auch außerhalb der Justiz zeigt sich das Muster. Beim Versicherungsombudsmann gingen in den ersten fünf Monaten 2026 rund 50 Prozent mehr Beschwerden ein als im Vorjahreszeitraum. Geschäftsführer Constantin Graf von Rex beschreibt eine Beobachtung, die aussagekräftiger ist als jede Prozentzahl: Die Juristen sähen zunehmend Schlichtungsanträge, die sehr ähnlich oder teilweise sogar gleich aufgebaut seien.
Warum die einfache Erklärung zu kurz greift
Es wäre bequem, aus diesen Zahlen eine Geschichte über KI zu machen, die die Justiz flutet. Sie hielte einer Prüfung nicht stand.
Die Zahl der Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht ist zwischen 2020 und 2026 um fast 16 Prozent gesunken, weil die Vergütung in diesem Rechtsgebiet vergleichsweise niedrig ist. Blüggel selbst nennt das als Grund dafür, dass sich die Menschen mit KI behelfen. Die Babyboomer-Jahrgänge erreichen in großer Zahl das Rentenalter, was Verfahren zu Erwerbsminderungsrenten und Krankengeld nach sich zieht. Die konjunkturelle Lage schlägt auf Kündigungsschutzklagen und Sozialleistungen durch. Die Umstellung des Bürgergelds auf die neue Grundsicherung wirft Rechtsfragen auf, die geklärt werden müssen. Und der Sozialwissenschaftler Stefan Sell weist auf eine Möglichkeit hin, die in der Debatte selten vorkommt: dass die Qualität der Bescheide aus der Sozialverwaltung abgenommen haben könnte.
Die Forschungsarbeit selbst benennt dieses Zuordnungsproblem und hält eine belastbare Attribution über viele Verfahren hinweg derzeit für nicht leistbar.
Für Kanzleien ist die vorsichtige Lesart die nützlichere: KI wirkt als Verstärker auf eine Nachfrage, die aus anderen Gründen ohnehin steigt. Wer darauf wartet, dass der Kausalzusammenhang sauber nachgewiesen ist, plant an der falschen Frage. Verstärker verschwinden nicht wieder.
Die Mechanik dahinter
Zwischen einem Problem und einem rechtlichen Vorgang liegen Kosten, die nichts mit Gebühren zu tun haben. Die Forschung zur Verwaltungslast unterscheidet drei Arten: Lernkosten, also der Aufwand zu verstehen, worum es rechtlich überhaupt geht; Befolgungskosten, also das Beschaffen, Ordnen und Formulieren; und psychologische Kosten, also die Hemmung, sich mit einer Behörde, einem Arbeitgeber oder einem Versicherer anzulegen.
Generative KI senkt alle drei gleichzeitig. Der Bescheid wird erklärt, die Einwendungen werden benannt, der Entwurf entsteht in Minuten, und der Ton ist so selbstsicher, dass er die Hemmung mit erledigt. Ob der Entwurf juristisch trägt, ist eine andere Frage. Für die Entstehung des Vorgangs genügt, dass er eingereicht wird.
Massenhafte Rechtsdurchsetzung ist dabei keine neue Erscheinung. Fluggastrechte, Mietpreisbremse, Diesel: In all diesen Feldern hat sich gezeigt, dass eine große Zahl kleiner Ansprüche verfolgbar wird, sobald jemand die Kosten dafür industrialisiert. Der Unterschied ist, dass diese Bewegung bisher einen Intermediär brauchte, der Kapital, Software und ein tragfähiges Modell mitbrachte. Diesen Intermediär braucht sie nicht mehr. Der Zugang liegt im Browser jedes Betroffenen.
Damit verschiebt sich eine Größe, die im Rechtsmarkt lange als stabil galt: die Schwelle, ab der aus Ärger ein Verfahren wird. Ein eingegangener Vorgang bindet Bearbeitungszeit, sobald er da ist. Ob er begründet ist, entscheidet sich später und kostet zusätzlich.
Was das für Kanzleien praktisch heißt
Die Gegenseite schreibt anders
Der erste Effekt trifft Kanzleien in laufenden Mandaten. Schriftsätze der Gegenseite werden länger, führen mehr Anträge und zitieren Entscheidungen, die es nicht gibt. Der Aufwand pro Vorgang steigt dadurch auch dann, wenn die Kanzlei selbst gar nichts ändert.
Daraus folgt eine handfeste Anforderung an die Bearbeitung: Fundstellen der Gegenseite werden geprüft, bevor auf sie erwidert wird, und diese Prüfung ist eine feste Station im Ablauf. Dazu kommt eine veränderte Gesprächslage im Mandat. Richterinnen und Richter berichten aus Verhandlungen von der Antwort „Aber die KI sagt …“. Diesen Satz werden auch Kanzleien häufiger hören, und er verlangt eine andere Art der Mandantenführung als der klassische Beratungsdialog.
Der Erstkontakt entscheidet über die Wirtschaftlichkeit
Wenn die Zahl der Anliegen steigt, entscheidet der Erstkontakt darüber, welche davon Berufsträgerzeit binden. Anfragen kommen zunehmend vorformuliert: mit einer fertigen Sachverhaltsschilderung, einer Rechtsauffassung und gelegentlich einem kompletten Entwurf. Das erspart Arbeit, wo es passt, und kostet Arbeit, wo die Vorarbeit in eine falsche Richtung läuft.
Ein strukturierter Erstkontakt fängt beides auf: Er erfasst die Angaben, die für die Einschätzung wirklich nötig sind, macht früh sichtbar, ob ein Anliegen wirtschaftlich und fachlich zur Kanzlei passt, und trennt das Dringende vom Wartefähigen. Wie ein solcher Eingang technisch zusammenläuft, haben wir am Beispiel des digitalen Posteingangs beschrieben.
Volumen lässt sich über Wissen und Abläufe auffangen
Zusätzliche Stellen sind die naheliegende Antwort auf mehr Volumen, und im derzeitigen Bewerbermarkt die unzuverlässigste. Tragfähiger ist der Weg über die Bearbeitung selbst. Kanzleiwissen gehört dorthin, wo es jede und jeder im Team findet: in eine Suche, die auch dann trifft, wenn die Frage anders formuliert ist als das Dokument. Dazu kommen definierte Abläufe für Dokumenteneingang, Klassifikation, Sachverhaltserfassung, Fristen, Recherche und Entwurf, mit klar gesetzten anwaltlichen Freigabepunkten. Welche Abläufe sich dafür zuerst eignen und was Berufsrecht und Datenschutz dabei verlangen, steht im Beitrag zur Workflow-Automatisierung in der Kanzlei und in der Übersicht zu Workflow-Tools und KI im Berufsrecht.
Anwaltliche Verantwortung bleibt dabei an ihrem Platz. Die Aufgabe besteht darin, menschliche Aufmerksamkeit dort zu konzentrieren, wo juristische Bewertung, Strategie und Haftung tatsächlich liegen.
Der Markt zeigt gerade, wo seine Lücke ist
Die aufschlussreichste Stelle in den NRW-Zahlen ist eine Begründung. Menschen greifen zu KI, weil ihnen qualifizierte Beratung fehlt: 16 Prozent weniger Fachanwälte im Sozialrecht, weil sich das Rechtsgebiet zu den üblichen Kostenstrukturen kaum rechnet.
Das ist die Beschreibung einer Nachfrage, die vorhanden ist und nicht bedient wird. Wo wiederkehrende Sachverhalte, strukturierte Unterlagen und hohe Fallzahlen zusammentreffen, verändert eine standardisierte Bearbeitung die Rechnung. Mandate, die bei klassischer Einzelbearbeitung unwirtschaftlich sind, werden es bei halbierter Bearbeitungszeit nicht automatisch, aber die Schwelle verschiebt sich. Kanzleien, die ihre Abläufe vorher geordnet haben, können diese Frage rechnen. Alle anderen können sie nur ablehnen.
Der Perspektivwechsel
KI verändert den Rechtsmarkt auf beiden Seiten gleichzeitig. Auf der Angebotsseite sinken die Kosten anwaltlicher Produktion. Auf der Nachfrageseite sinken die Kosten, ein Rechtsproblem zu erkennen, einen Anspruch zu formulieren und ein Verfahren anzustoßen. Die zweite Bewegung ist bislang kaum Gegenstand der Kanzleistrategie, obwohl sie die Größe verändert, an der sich jede Kanzleiplanung ausrichtet: das Volumen und die Struktur der Vorgänge, die auf die Kanzlei zukommen.
Wie stark der Effekt am Ende ausfällt, ist offen, und die Zahlen aus Essen und Berlin erlauben keine saubere Zurechnung. Die Richtung ist trotzdem erkennbar, und die Frage, die daraus folgt, lässt sich heute beantworten: Eine Kanzlei, die einen Vorgang über viele manuelle Übergaben führt, arbeitet bei steigendem Volumen gegen eine Kanzlei mit strukturiertem Erstkontakt, zugänglichem Wissen und definierten Abläufen. Dieser Abstand wächst mit jedem zusätzlichen Vorgang.
Ordnen Sie deshalb den Weg eines Vorgangs durch Ihre Kanzlei, bevor das Volumen die Entscheidung für Sie trifft.
Quellen
- Chris Schmitz, Lewis Hammond, Alan Chan: Characterizing Agentic Flooding of Government Services, arXiv:2608.16603, 17. August 2026 (erscheint in den Proceedings der AAAI Conference on AI, Ethics, and Society, Oktober 2026)
- Legal Tribune Online: KI-Schriftsätze: Sozialgerichte „mit dem Rücken zur Wand“, 17. August 2026
- Legal Tribune Online: Sozialgerichte: Überlastung durch KI-Schriftsätze, 24. April 2026
- Welt: Behörden verzeichnen deutlichen Anstieg von Klageschriften, „die Nutzung von KI vermuten lassen“, 18. August 2026 (dpa-Meldung mit den Zahlen des Arbeitsgerichts Berlin und des Versicherungsombudsmanns)
- Stefan Sell: Und täglich grüßt die „KI-Schleife“? Künstliche Intelligenz bewegt die Sozialgerichte, 17. Juli 2026
Was Sie noch wissen sollten.
Was bedeutet „Agentic Flooding“?
Der Begriff stammt aus einer im August 2026 veröffentlichten Arbeit von Chris Schmitz (Hertie School), Lewis Hammond und Alan Chan. Er bezeichnet sprunghaft steigende Eingaben an staatliche Stellen, die dadurch entstehen, dass KI-Systeme das Verfassen solcher Eingaben nahezu kostenlos machen. Die Autoren dokumentieren 84 potenzielle Fälle in elf Jurisdiktionen, zwei davon in Deutschland: Sozialgerichtsklagen und Stellungnahmen in Umweltverträglichkeitsprüfungen.
Ist belegt, dass KI die steigenden Fallzahlen an deutschen Gerichten verursacht?
Für die Sozialgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen ordnet der Präsident des Landessozialgerichts einen Großteil der eingehenden Eilanträge selbst als „offensichtlich KI-produziert“ ein. Das Arbeitsgericht Berlin dagegen hat einen kausalen Zusammenhang ausdrücklich nicht festgestellt; dort fällt Mitarbeitenden lediglich auf, dass vermehrt Klageschriften eingehen, die eine KI-Nutzung vermuten lassen. Parallel wirken Ursachen, die mit KI nichts zu tun haben: der Rückgang der Fachanwaltszahlen im Sozialrecht, der Renteneintritt der Babyboomer, die Konjunktur und die Reform der Grundsicherung.
Welche Verfahren sind besonders betroffen?
Die Forschung sieht das größte Risiko bei Verfahren, die für den Antragsteller wirtschaftlich attraktiv sind und bisher fachliches Wissen verlangten. Genannt werden ausdrücklich Steuerverwaltung und Gerichte. In Deutschland zeigt sich das bislang am deutlichsten im einstweiligen Rechtsschutz vor den Sozialgerichten, im Arbeitsrecht und bei außergerichtlichen Schlichtungsstellen.
Woran erkennen Kanzleien KI-generierte Schriftsätze der Gegenseite?
Typisch sind auffällige Länge bei geringer Informationsdichte, eine Vielzahl nicht zielführender Anträge und Fundstellen, die es nicht gibt oder die zum Sachverhalt nicht passen. Praktisch bedeutet das: Jede zitierte Entscheidung der Gegenseite gehört geprüft, bevor darauf erwidert wird. Diese Prüfung gehört als feste Station in den Bearbeitungsablauf, damit sie unabhängig vom einzelnen Bearbeiter stattfindet.
Was sollten Kanzleien jetzt vorbereiten?
Drei Ebenen tragen das steigende Volumen: ein strukturierter Erstkontakt, der Anliegen erfasst und qualifiziert, bevor Berufsträgerzeit gebunden wird; zugängliches Kanzleiwissen, damit wiederkehrende Sachverhalte nicht jedes Mal neu erarbeitet werden; und definierte Abläufe für Eingang, Klassifikation, Fristen und Entwurf mit klaren anwaltlichen Freigabepunkten.